Vorsorgeuntersuchung

Laut Hebammengesetz gehört die Schwangerenvorsorge ebenso zu den Aufgaben der Hebamme wie die Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung.

Jede schwangere Frau kann wählen, ob sie die Vorsorgeuntersuchungen ausschließlich bei der Hebamme, dem Arzt oder bei beiden gemeinsam durchführen lassen möchte.

Die Vorsorgeuntersuchungen finden bei normalem Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen statt, in den letzten zwei Monaten alle 14 Tage.
Die Befunde werden im Mutterpass dokumentiert.

Zur Hebammenvorsorge gehören:
  •     das Bestimmen von Wachstum und Lage des Kindes
  •     Herztonkontrolle
  •     Blutdruckmessung
  •     Ernährungsberatung
  •     Urin - u. Blutuntersuchungen
  •     vaginale Untersuchungen bei Bedarf
Ebenso ist genügend Zeit für ausführliche Gespräche zu allen Fragen, die die Schwangerschaft betreffen.

Ergeben sich bei einer Untersuchung Auffälligkeiten, überweise ich Sie an ihren Frauenarzt.
Dieser führt auch die Ultraschalluntersuchungen durch.

Die Vorsorgeuntersuchungen können in meinen Räumen oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

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